Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Lohnhersteller (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich der Lohnherstellung kosmetischer Produkte. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Herstellung, Entwicklung, Abfüllung, Verpackung (je nachdem was schriftlich festgelegt wird) kosmetischer Produkte gemäß den vom Auftraggeber bereitgestellten ggf. Spezifikationen, Rezepturen oder Vorprodukten. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

3. Auftragsvergabe und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung des Auftrags bei mündlichen Absprachen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Für die rechtliche Zulässigkeit und Verkehrsfähigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Rezepturen, Etiketten und Werbeaussagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

5. Liefer- und Leistungsfristen
Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht zu vertretender Umstände beim Auftragnehmer oder dessen Zulieferern verlängern die Lieferfrist entsprechend.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verarbeitung oder Verbindung erfolgt stets im Namen und Auftrag des Auftragnehmers.

8. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel nur, sofern diese auf einem Herstellungsfehler beruhen, den der Auftragnehmer zu vertreten hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Für Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder fehlerhafte Rezepturen zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Schadensersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

9. Vertraulichkeit (NDA)
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Rezepturen, Entwicklungsdaten, Produktionsverfahren, Marktstrategien, Kunden- und Preisinformationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
(2) Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist und der Dritte ebenfalls schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus.
(4) Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt wurden.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.